Ausschlaggebend sind die Einkommensverhältnisse des/der Antragsteller. Die sogenannte Kreditwürdigkeit wird durch die finanzierende Bank genau geprüft. Es wird eine sogenannte Einkommensgegenüberstellung mittels eines vorgefertigten Formulars erstellt. Bei dieser Gegenüberstellung wird das Haben der/des Antragstellers in Form des Nettoeinkommens auf der einen Seite, belegbar durch Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, zugrunde gelegt. Auf der Sollseite werden alle Ausgaben, wie Lebenshaltungskosten, evtl. Ratenkredite, die noch getilgt werden müssen, Versicherungsbeiträge, NK in Form von Strom, Gas, Wasser, Telefon, Autokosten (um hier nur die wichtigsten zu nennen) erfasst.
Wenn sich bei dieser Gegenüberstellung rein rechnerisch ermitteln lässt, dass noch genug Finanzpotential vorhanden ist, um eine Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung zu tilgen, ist der erste Schritt in Richtung Eigenheim oder Eigentumswohnung getan.
Ein weiterer, ganz wichtiger Aspekt, ist die Bonität des/der Antragsteller. Sollte eine sogenannte Negativ-Auskunft bei der Schufa vorliegen, ist eine fast unüberwindliche Hürde zu nehmen. Hier hilft, wenn überhaupt, ein Bürge, der mit seinem Vermögen der Bank als Grant zur Verfügung steht. Dieses heißt im Klartext: wenn der Kreditnehmen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus der Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung nachzukommen, wird der Garant in die Pflicht genommen (er unterwirft sich mit seinem Einkommen und seinem Vermögen).
Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt ist das Eigenkapital. Man geht im Normalfall von 20% der Beleihungssumme aus. Dieses Eigenkapital kann sich unterschiedlich zusammensetzen. Bei einer Baufinanzierung kann es das Grundstück, worauf gebaut werden soll, sein. Sowohl bei einer Baufinanzierung als auch bei einer Immobilienfinanzierung wird auch ein Bausparvertrag, der diese 20% aufweist und vor der sogenannten Zuteilung steht, mit angerechnet. Eine dritte Möglichkeit bietet sich in Form von sogenannten Eigenleistungen am und im Bauvorhaben, d.h., man übernimmt verscheide Arbeiten, z.B. Innenausbau, in Eigenregie an. Bei einer Immobilienfinanzierung werden die Eigenleistungen seitens des Kreditgebers ähnlich angerechnet.
Diese Voraussetzungen gelten grundsätzlich für Bauwillige mit Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit, d.h., sie müssen in einem Lohn- oder Gehaltsverhältnis stehen.
Für Freiberufler oder Selbstständige gelten andere Voraussetzung und Kriterien, da sie über schwankende Einkommen verfügen. Wer hieb- und stichfeste Bilanzen der letzen 3 Jahre mit einer guten Rendite vorweisen kann, der hat auch Aussicht auf eine Baufinanzierung. In allen anderen Fällen müssen andere Kreditvergaben in Augenschein gefasst werden. Aber auch hier wird jede seriöse Bank ihre Hilfe anbieten und einen Weg bezüglich Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung finden.